Datum: 05.04.2006 16:00 – 19:00
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Das Handeln der Verwaltung ist heute grundsätzlich geheim. Mit dem neuen Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung wird der Grundsatz der Geheimhaltung umgekehrt, indem es jeder Person ein Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten der Bundesverwaltung einräumt, ohne dass ein besonderes Interesse nachgewiesen werden muss. Einige Kantone, wie z.B. die Kantone Bern und Solothurn, haben diesen Paradigmenwechsel bereits vollzogen.
An unserer Vorabend-Veranstaltung wollen wir Sie über das neue Gesetz, das demnächst in Kraft gesetzt werden soll, informieren. Wir wollen uns aber auch mit den politischen Aspekten des Öffentlichkeitsprinzips befassen sowie das Spannungsfeld zwischen dem Persönlichkeitsschutz der betroffenen Personen auf der einen Seite und dem freien Zugang zu den Verwaltungsakten auf der anderen Seite aufzeigen und diskutieren. Dazu sind Sie herzlich eingeladen.
- Begrüssung und Einleitung
Ursula Uttinger, Präsidentin Datenschutz-Forum Schweiz - Das Bundesgesetz über die Öffentlichkeit (BGÖ) – Von der Idee zum Gesetz
Dr. Stephan Brunner, Bundesamt für Justiz - Die Umsetzung des BGÖ in der Praxis – Risiken und Chancen für die betroffenen Verwaltungen
Dr. Markus Spinatsch, Beratung für Politik und Verwaltung - Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip
Urs Belser, Safe+Legal AG - Diskussion, Apéro