Datum:
Seminarraum Hotel CASCADA Luzern, Bundesplatz 18, Luzern
—„Krawall nach Fussball-Match: 33 Täter identifiziert: Die Basler Behörden haben 33 Täter identifiziert, die im August an den Ausschreitungen nach einem Fussballspiel zwischen dem FC Basel und dem FC Luzern teilgenommen haben.“So berichtete die Neue Luzerner Zeitung auf ihrer Internetseite am 18. Oktober 2002.
Die Identifikation und Deanonymisierung von gewaltbereiten „Fans“ anFussball- und Eishockeyveranstaltungen stellen gemäss den Befürwortern solcher Massnahmen ein wirksames Mittel zur Verhinderung von Ausschreitungen und zur Gewährleistung der Sicherheit der übrigen Zuschauer dar. Wie wird die Sicherheit tatsächlich gewährleistet? Wie weit geht die Technik? Und vor allem – bleiben dabei der Persönlichkeits- und Datenschutz auf der Strecke? Diesen und weiteren Fragen geht das Datenschutz-Forum Schweiz in der nächsten Veranstaltung nach.
- Begrüssungund Einleitung
Prof. Dr. Peter Heinzmann,Vizepräsident Datenschutz-Forum Schweiz, cnlab AG / ITA-HSR - Gewaltprävention durch Deanonymisierung von Personen bei Sportveranstaltungen
Christoph Vögeli,Chef Sicherheitsdienst Stadtpolizei Zürich und Leiter Schweizerische Zentralstelle für Hooliganismus, Zürich - Rechtliche Überlegungen zur Videoüberwachung
lic.iur. Thomas Bärlocher,Datenschutzbeauftragter der Stadt Zürich, Zürich - Fragen, Diskussion und Zusammenfassung der Ergebnisse
- Links zum Thema:
Christoph Vögeli
Thomas Bärlocher