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Der Ständerat will nun beim Profiling weniger strenge Regeln für Unternehmen und geht damit auf den Nationalrat zu. Demnach sollen verschärfte Bestimmungen nur gelten, wenn als Resultat von Profiling besonders schützenswerte Personendaten entstehen. Mit dieser und zwei weiteren Differenzen wird sich die grosse Kammer in der Herbstsession befassen. Ausgehend vom heutigen Stand wollen wir die wahrscheinlichen Einführungsszenarien darstellen und Probleme thematisieren.
Dafür konnten wir drei kompetente Referent/innen gewinnen: Danielle Schneider vom Bundesamt für Justiz, Fachbereich Rechtsetzungsprojekte I, berichtet aus erster Hand von der Totalrevision des DSG und den Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung. Florian Müller von der Kanzlei de la cruz beranek Rechtsanwälte AG beleuchtet die (neuen?) Anforderungen und Bestimmungen zur Gewährleistung der Datensicherheit, die ein Kernanliegen des Gesetzgebers sind. Matthias Vögeli beschreibt aus der Sicht des internen Datenschutzbeauftragten, wie der Krankenversicherer CSS die Neuerungen in der Praxis anpackt.
Begrüssung und Einleitung |
Yvonne Prieur, Lic. iur. EUMAHP, Vorstands- mitglied Datenschutz-Forum Schweiz |
Heutiger Stand der Totalrevision DSG und Ausblick |
Danielle Schneider, MLaw, Rechtsanwältin |
Neue Voraussetzungen an Unternehmen im Bereich Datensicherheit? |
Florian Müller, MLaw, Rechtsanwalt, Notar, Informatiker EFZ |
Wie bereitet ein grosses Versicherungsunternehmen die Totalrevision des DSG vor und setzt sie um? |
Matthias Vögeli, Rechtsanwalt, CAS DPO, Datenschutzbeauftragter der CSS-Gruppe |
Anschliessend Apéro |