Datum: 28.06.2005 17:00 – 19:00
Ort: Hotel CASCADA, Bundesplatz 18, Luzern
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Der Mensch ist ein Sammler – doch müssen tatsächlich alle Unterlagen aufbewahrt werden? Und wenn man Unterlagen schon aufbewahrt – wie lange soll/muss man diese tatsächlich aufbewahren?
Wie sieht es aus mit der elektronischen Aufbewahrung aus – kann man die Daten in 5, in 10 Jahren noch lesen?
Wie sieht es dabei mit den datenschutzrechtlichen Prinzipien wie Transparenz, informationelle Selbstbestimmung und Verhältnismässigkeit aus?
- Begrüssung und Einleitung
Ursula Uttinger, Präsidentin Datenschutz-Forum Schweiz - Rechtliche Aspekte der elektronischen Archivierung
Maria Winkler, mag. iur., it & law - Archivierungstechniken: heute und morgen, Roger Scarpetta, In & Work
- Vom Nützen und Schützen. Archive zwischen Zugangswünschen und Schutzinteressen,Andreas Kellerhals, Präsident VSA
- Fragen, Diskussion und Zusammenfassung der ErgebnisseLinks:
SR 152.1 Bundesgesetz über die Archivierung
Zitate SR 235.1 (Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG))
SR 517.41 Art. 6 Datenschutz und Archivierung (Verordnung über den Psychologisch-Pädagogischen Dienst der Armee)
Ursula Uttinger
Andreas Kellerhals
Maria Winkler
Roger Scarpetta