Datum: 21.01.2016 – 21.01.2016 17:00 – 19:00
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Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Durch ihn entsteht den Versicherern und damit der Gemeinschaft der Prämienzahler ein Schaden in Millionenhöhe. Der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) geht davon aus, dass 10% aller Schadenfälle fingiert sind, somit bei jährlichen Schadenzahlungen von 16 Mia. CHF die Versicherungen Millionen in ungerechtfertigter Weise bezahlen. Versicherungen unterhalten deshalb eigene Abteilungen zur Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch (BVM), die Versicherungsbetrug aufdecken sollen. Diese Abteilungen streben eine Zusammenarbeit unter allen Versicherungen an und möchten daher möglichst früh, d.h. bereits im Verdachtsfall, Daten miteinander austauschen.
Da stellen sich natürlich interessante und heikle Fragen zum Datenschutz, wie: Wann dürfen Krankenversicherer mit anderen Sozial- oder Zusatzversicherern (und umgekehrt) und unter welchen Bedingungen Daten austauschen?
Begrüssung und Einleitung Ursula Uttinger, Präsidentin Datenschutz-Forum Schweiz
Aus der Praxis eines Krankenversicherers und die Zusammenarbeit mit anderen Versicherern
Dieter Sigrist, Leiter Bekämpfung Versicherungsmissbrauch CSS Versicherung AG, Luzern
Wie geht die SUVA gegen versuchten Versicherungsmissbrauch vor? Roger Bolt, Teamleiter BVM SUVA, Luzern
Unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Zusammenarbeit unter den Versicherern möglich? Prof. Dr. Tomas Poledna, Poledna RC, Zürich
Und dies alles ohne Probleme für die Betroffenen? lic.iur. David Husmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV für Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Zürich
Diskussion, anschliessend Apéro
20 CHF
50 CHF
80 CHF
170 CHF
20 CHF