Datum: 27.01.2011 17:00 – 19:00
Ort: Hochschule Luzern, Zentralstrasse 9, Luzern
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SwissDRG (Swiss Diagnosis Related Groups) ist das neue Tarifsystem für stationäre Spitalleistungen, das gemäss der letzten Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) die Vergütung der stationären Spitalleistungen nach Fallpauschalen schweizweit einheitlich ab 1. Januar 2012 regelt. Beim Fallpauschalen-System SwissDRG wird jeder Spitalaufenthalt anhand von bestimmten Kriterien wie Hauptdiagnose, Nebendiagnosen, Behandlungen und Schweregrad einer Fallgruppe zugeordnet und pauschal vergütet. Die Patientenorganisationen befürchten mit der Einführung der SwissDRG Nachteile beim Datenschutz indem die Kassen angeblich mehr Daten über die Patienten erhalten als bisher. Wie und welche Daten werden mit der Einführung von SwissDRG den Krankenversicherern zur Verfügung gestellt? Werden dadurch die Persönlichkeitsrechte der Patienten mehr als bisher beschnitten? Diesen und weiteren spannenden Fragen geht das DSF an der Veranstaltung vom 27. Januar 2011 nach.
Einführung von SwissDRG und BVG C6570/2007; was gilt es aus Spitalsicht zu beachten
Caroline Piana, H+ Die Spitäler der Schweiz
Master in Health Administration
Leiterin Tarife; eHealth
Mitglied Geschäftsleitung
Umsetzung von SwissDRG im Universitätsspital – Medizinkontrollen und Leistungserfassung
Marc Schwarz, Universitätsspital Zürich
Mitglied Bereichsleitung Innere Medizin /Onkologie; Betriebsökonom FH /MBA
Brauchen die Krankenversicherungen für die Überprüfung nach Einführung von SwissDRG mehr Patientendaten als bisher?
Reto Dietschi
lic.iur., Inhaber dconsulting, Beratungen rund um den Leistungsbereich der Krankenversicherung